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   VG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 5 E 492/06.A   

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https://dejure.org/2007,36073
VG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 5 E 492/06.A (https://dejure.org/2007,36073)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.03.2007 - 5 E 492/06.A (https://dejure.org/2007,36073)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. März 2007 - 5 E 492/06.A (https://dejure.org/2007,36073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 7 AufenthG, § 51 Abs 1-3 VwVfG
    Diabetes mellitus Typ 2 als krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis bezogen auf Afghanistan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diabetes mellitus Typ 2 als krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis bezogen auf Afghanistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Frankfurt/Main, 22.12.2004 - 5 E 4427/03

    Asylgesuch aufgrund einer möglichen Zwangsrekrutierung durch die Taliban und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 5 E 492/06
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 22. Dezember 2004 - 5 E 4427/03.A (V) - die Klage abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Nebenakten "Prozesskostenhilfe" sowie der erledigten Gerichtsakten zu den einstweiligen Anordnungsverfahren 5 G 582/06.A (V) und 11 G 601/06.A (V), ferner der Akten zum Klageverfahren 5 E 4427/03.A (V), Verwaltungsgericht Frankfurt am Main / 8 UZ 244/05.A, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, ferner der gleichfalls beigezogenen Bundesamtsakten, Gesch.-Z.: 2680744-423 (Blatt 1 bis 144) und 5190646-423 (Blatt 1 bis 53) Bezug genommen, der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.03.2007 - 5 E 492/06
    Von einer allgemeinen Gefährdungslage in Afghanistan, die derart zugespitzt sei, dass über eine verfassungskonforme Auslegung von § 60 Abs. 7 Satz 2, § 60a AufenthG ein Verbot der Abschiebung nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG festzustellen sei (vgl. BVerwGE 99, 324 [328] zu § 53 Abs. 6 AuslG), ist nicht auszugehen.
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